Eine für alle Beteiligten belastende Situation herrscht vor, wenn in der Familie Kuckuckskinder leben. Was dies für das Kind bedeutet, hat der betroffene Unternehmer Dirk Roßmann in seinem aufwühlenden Bericht enthüllt, der von der Belastung berichtete, im engsten Umfeld immer mit einer Lüge gelebt zu haben. Ein Vaterschaftstest sorgt diesbezüglich zumindest für Klarheit und schafft die Voraussetzungen für eine Wahrheit, mit der die Familie umgehen kann.
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Die Schuldfrage
Der Begriff des Kuckuckskindes impliziert eine Schuld der Mutter, denn wie auch der namensgebende Vogel habe sie jemand anderem im übertragenen Sinne ein Ei ins Nest gelegt. Der Betroffene ist neben dem Kind der Vater. Während die Mutter die Wahrheit gewusst habe, um von der Bindung des Vaters zu dem Kind zu profitieren, habe dieser Zeit, Geld und Energie in einem Ausmaß in ein Kind investiert, was beim Kenntnisstand der Situation als deutlich reduzierter vermutet wird.
Der Nutzen des Vaterschaftstests
Neben der Herstellung von Klarheit profitieren Väter, bei denen die nicht bestehende Vaterschaft zum Kuckuckskind nachgewiesen wurde, davon, dass sie gegen den leiblichen Vater Klage führen können. So kann der Scheinvater mit gutem Grund die Leistungen, die er für das Kind bezahlt hat, vom leiblichen Vater zurückfordern, weil er diese im Falle der Kenntnis über die Situation nicht geleistet habe. Auch verliert das Kuckuckskind das Recht auf Unterhaltszahlungen und muss sich in diesem Falle an seinen leiblichen Vater wenden. Klagen gegen die Mutter sind deutlich schwieriger, weil dieser ein Verschleierungsvorsatz nachgewiesen werden muss.
Die rechtliche Situation in Deutschland
Seit 2008 sind heimliche Vaterschaftstests in Deutschland mit Rücksicht auf das Kindeswohl verboten. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Kritiker bemängeln, dass das Kindeswohl damit deutlich über das Wohl des Vaters gesetzt werde. Um doch noch einen Vaterschaftstest durchführen zu können, benötigt der Vater eine Einwilligung des Kindes bzw. seiner Mutter. Wird diese verweigert, kann das Familienrecht den Vaterschaftstest erzwingen.